Single Tap Fee

Hier haben wir alle wichtigen Informationen übersichtlich für Sie gesammelt.

Häufige Fragen zur Single Tap Fee

Was ist Single Tap?

  • Die Single Tap Funktion verhindert, dass bei einer Kartenzahlung unter dem Kontaktlos-Limit (50 EUR, Stand 11/2022), bei Aufforderung einer PIN seitens der Kundenbank, ein nochmaliges Vorhalten bzw. Stecken der physischen Karte notwendig ist.

Welche Geräte sind davon betroffen?

  • Es sind alle Kartenlesegeräte betroffen, die noch nicht Single Tap fähig sind.

Was muss ich als Händler tun?

  • Sie müssen Ihren Zahlungsdienstleister aktiv kontaktieren und ein Single Tap-fähiges Kartenlesegerät anfordern, sofern Ihres nicht vom S-Händlerservice ist.

Wann muss ich als Händler aktiv werden?

  • Kartenlesegeräte des S-Händlerservice werden bereits ausgetauscht bzw. aktualisiert. Im Falle eines Fremdgerätes sollten Sie umgehend auf Ihren Zahlungsdienstleister zugehen.

Worum geht es bei der Single Tap Fee konkret?

  • Mit Inkrafttreten der PSD2 sind Zahlungsdienstleister ab dem 14.09.2019 im Europäischen Wirtschaftsraum grundsätzlich verpflichtet, eine starke Kundenauthentifizierung zu verlangen, wenn Zahlungen am POS stattfinden. Dafür wird die Authentifikation, die aus zwei von drei Faktoren (Wissen, Besitz und Inhärenz) basiert, geprüft und autorisiert.

  • Als elektronische Zahlungen mit starken Kundenauthentifizierung werden heute insbesondere betrachtet:

  • kontaktbehaftet: EMV Chip Karte mit PIN

  • kontaktlos: NFC-fähige Karte mit PIN, Smart Device (z.B. Smartphone, Wearables)

  • Ausnahmen gelten in folgenden Fällen:

  • Zahlungen, bei denen Herausgeber der Karte (Bank) nicht in Europa ansässig sind.

  • kontaktlose Zahlungsvorgänge im Kleinbetragsbereich, wenn dabei die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

    • Der Einzelbetrag des Zahlungsvorgangs geht nicht über 50,00 EUR hinaus, und
    • die früheren Zahlungsvorgänge, die über ein mit einer kontaktlosen Funktion ausgestattetes Zahlungsinstrument ausgelöst wurden, gehen seit der letzten Durchführung einer starken Kundenauthentifizierung zusammengenommen nicht über 150 EUR hinaus, oder
    • die Anzahl der aufeinanderfolgenden kontaktlosen elektronischen Zahlungsvorgänge, die über das mit einer kontaktlosen Funktion ausgestattete Zahlungsinstrument ausgelöst wurden, geht seit der letzten Durchführung einer starken Kundenauthentifizierung nicht über fünf hinaus.
  • Führen die vorgenannten Prüfpunkte dazu, dass keine Ausnahme gegeben ist, ist eine starke Kundenauthentifizierung vom Konsumenten zu verlangen.

    Das Kartenlesegerät wird daraufhin versuchen, die Transaktion ohne erneuten Lesevorgang (als Single Tap bekannt) weiterzuführen und die geforderte Authentifikation vom Konsumenten einfordern, z.B. mithilfe der PIN, und das Ergebnis in einer zweiten Online Nachricht an die Bank übermitteln. Die Bank entscheidet dann anhand der zweiten Online Nachricht, ob sie der Transaktion zustimmt. War die Autorisierung erfolgreich, ist die Ausnahme bis zum Erreichen der Grenzwerte wieder aktiv. Dieses Verfahren stellt sicher, dass eine verlorengegangene kontaktlosfähige Karte nicht unbegrenzt genutzt werden kann.

Mein Kartenlesegerät ist von der Single Tap Umstellung betroffen. Was ist zu tun und was ändert sich für mich?

  • Kartenlesegeräte, die Visa und Mastercard (inkl. VPAY und Maestro) akzeptieren, müssen bis 30.09.2022 entweder durch ein Softwareupdate auf den neusten Stand gebracht werden oder ggfs. – sollte herstellerseitig keine Software mehr entwickelt werden – gegen ein neues Kartenlesegerät getauscht werden.

    Falls Ihr Kartenlesegerät ab dem 01.10.2022 kein Single Tap unterstützt, fällt gemäß unserem Preis- und Leistungsverzeichnis die Single Tap Fee an. Die Gebühr wird aktuell von Mastercard erhoben und von uns weitergegeben.